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Bildungsverantwortung für Kinder und Jugendliche

Kurze Übersicht über die verschiedenen Schularten und Bildungswege innerhalb der Pflichtschulzeit.

In Österreich besteht Unterrichtspflicht, aber keine Schulpflicht. Diese umfasst neun Schuljahre und kann auf verschiedene Weise gestaltet werden.

Die Verantwortung für Bildung liegt dabei immer bei einem Rechtsträger (einer „juristischen Person“): Dies kann der Staat sein oder eine andere, saatlich anerkannte Trägerorganisaion; im „häuslichen Unterricht“ verantworten die Erziehungsberechtigten selbst den Lernfortschritt der Kinder.

1.) Öffentliche Schulträger

Öffentliche Schulträger sind der Österreichische Staat (Bund), die Länder und die Gemeinden.

2.) Private

Private Schulträger sind Vereine, Stiftungen, Firmen oder Personen, sowie gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften.
Diese Schulen haben Öffentlichkeitsrecht, das heißt sie sind legitimiert, selbst Prüfungen abzuhalten und rechtsgültige Zeugnisse auszustellen.

„Privatschulen mit öffentlich rechtlicher Schulartbezeichnung“ richten sich nach dem staatlichen Lehrplan. Im Gegensatz dazu können „Statutschulen“ auch andere (von den Behörden anerkannte) Lehrpläne verwenden, müssen aber die gleichen vom Staat vorgegebenen Bildungsziele erreichen.

Es gibt konfessionelle und nicht-konfessionelle Privatschulen. Alle konfessionellen Privatschulen erhalten – aufgrund des Konkordates – die Kosten der Lehrergehälter vom Staat. Die nicht-konfessionellen Schulen erhalten minimale, unverbindliche staatliche Förderungen und sind daher derzeit gezwungen, Schulgeld einzuheben.

Schulträger nicht-konfessioneller Privatschulen („Freie Schulen“):

Schulträger nicht-konfessioneller Privatschulen sind verschiedene Trägerorganisationen (Juristische Personen) wie z.B. Vereine, Firmen oder Stiftungen.
Eine detaillierte Auflistung der von Träger dieser Schulen finden Sie jeweils auf den Webseiten der Privatschulverbände, denen sie angehören.
Das sind:

1.) Bund der Freien Waldorfschulen in Österreich“ („Waldorfbund“) http://www.waldorf.at
2.) Kuratorium für künstlerische und heilende Pädagogik“ http://www.waldorf-hietzing.at/
3.) Netzwerk – Bundesdachverband für selbstbestimmtes Lernen“ („Netzwerk“) http://www.unsereschulen.at/
4.) Österreichische Montessori-Gesellschaft http://www.montessori.at
5.) Förderverband Freier Schulen (FFS) http://www.foerderverband.at
6.) Interessensgemeinschaft Privater Bildungseinrichtungen Österreichs (PBÖ) http://www.p-b-oe.at
7.) Verband österreichischer Privatschulen mit wissenschaftlicher Begleitung http://www.wissen-schafft-schule.org/

Schulträger konfessioneller Privatschulen

Schulträger konfessioneller Privatschulen sind gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften.
Derzeit gibt es in Österreich Privatschulen (im Pflichtschulbereich) folgender Glaubensgemeinschaften:

1.) Römisch katholische Kirche / Erzdiözese Wien http://www.privatschulen.at/
2.) Evangelische Kirche / Diakonie Wien http://bildung.diakonie.at/
3.) Israelitische Kultusgemeinde Wien https://www.ikg-wien.at/schulen/
4.) Islamische Glaubensgemeinschaft http://www.derislam.at/schulamt/
6.) Armenisch Apostolische Kirchengemeinde http://www.aakg.at/index.php/vereine/hovhannes-schiraz-schule
7.) Freikirchen Österreichs http://www.schulamt-freikirchen.at/privatschulwesen.html

3.) Häuslicher Unterricht und Freilerner

Lerngemeinschaften oder Schulen ohne Öffentlichkeitsrecht, Freilerner-Familien.

Diese agieren unabhängig, organisieren sich entweder in Schulen und Lerngemeinschaften ohne Öffentlichkeitsrecht, oder sie organisieren sich im Netzwerk der Freilerner https://freilerner.at/.

Sie dürfen derzeit selbst keine Zeugnisse ausstellen. Um solche zu erhalten, müssen sie Externistenprüfungen in öffentlichen Schulen ablegen.

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