Es ist als würde Wettläufern an der gleichen Startlinie unterschiedliches Schuherk gegeben: die Hälfte von ihnen erhält moderne Laufschuhe, die andere Hälfte alte Sandalen. Sollten sie damit nun das gleiche Ziel erreichen, so wäre das kein fairer Wettbewerb, sondern ein unwürdiges Schauspiel.
Einreichung einer Klage beim VfGh
Pressekonferenz, 8.11.2016
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Kurze Übersicht über die verschiedenen Schularten und Bildungswege innerhalb der Pflichtschulzeit.
In Österreich besteht Unterrichtspflicht, aber keine Schulpflicht. Diese umfasst neun Schuljahre und kann auf verschiedene Weise gestaltet werden.
Die Verantwortung für Bildung liegt dabei immer bei einem Rechtsträger (einer „juristischen Person“): Dies kann der Staat sein oder eine andere, saatlich anerkannte Trägerorganisaion; im „häuslichen Unterricht“ verantworten die Erziehungsberechtigten selbst den Lernfortschritt der Kinder.
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Detailliertes Gutachten von Dr.Jur. Barbara Rapp über die rechtliche Ausgangsposition zur Erreichung der finanziellen Gleichstellung der Freien Schulen, samt Auszug aus den relevanten Gesetzestexten.
Zusammenfassung rechtlicher Grundlagen und möglicher Strategien
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