Geschrieben von Beatrice Audetat am . Veröffentlicht in Beiträge, Finanzielle Gleichstellung, Recht, Schulrecht. Schreibe einen Kommentar
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In Österreich besteht Unterrichtspflicht, aber keine Schulpflicht. Diese umfasst neun Schuljahre und kann auf verschiedene Weise gestaltet werden.
Die Verantwortung für Bildung liegt dabei immer bei einem Rechtsträger (einer „juristischen Person“): Dies kann der Staat sein oder eine andere, saatlich anerkannte Trägerorganisaion; im „häuslichen Unterricht“ verantworten die Erziehungsberechtigten selbst den Lernfortschritt der Kinder.
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